Lokführer B100
Der Lokführer in der Kategorie B100 hat die Ausbildung zum Ausführen aller Rangierbewegungen und zum Führen von Zügen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h, wobei die Anhängelast auf den Neigungsstrecken nach Anhang 2 Buchstabe a, Gemäss Verordnung über Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen, höchstens 600 t und auf den Neigungsstrecken nach Anhang 2 Buchstabe b höchstens 200 t betragen darf.